Seit heute bietet die HYPOS-Webseite ein neues digitales Tool zur Erstellung eines individuellen Genehmigungsleitfadens für Ihr Wasserstoffprojekt! Der HYPOS-Kompass unterstützt Sie dabei, die für Ihr Wasserstoffprojekt erforderlichen Genehmigungsleitlinien zu finden und dient als zuverlässige Orientierungshilfe im Dschungel der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im H2-Genehmigungsrecht. Das Tool ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Informationen schrittweise einzugeben. Im Ergebnis erhalten Sie einen auf Ihr Wasserstoffprojekt abgestimmten Genehmigungsleitfaden.
Federführend für die Entwicklung des Tools ist WASSERSTOFF SCOUT Andreas Bauer, der als Teil des HYPOS-Teams den Leipziger Mittelstand zum Einsatz von Grünem Wasserstoff berät und gemeinsam mit Unternehmen und Stadtverwaltung Projekte umsetzt. Eines dieser Projekte – den HYPOS-Kompass – können ab sofort alle Interessierten nutzen. Zudem wird der HYPOS-Kompass regelmäßig aktualisiert und an sich ändernde Regularien und Gesetzestexte angepasst. Für die Stadt Leipzig finden Sie zudem eine Verlinkung zu den relevanten Behörden. Das Tool soll stetig um neue Funktionen erweitert werden. Unter anderem ist die Integration von Musteranträgen geplant und die Möglichkeit der Projektspeicherung.
Die Nutzung des HYPOS-Kompass ist kostenfrei und über unsere Webseite möglich:
Der HYPOS-Kompass ist ein zentraler Baustein des durch die Stadt Leipzig (Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales Stadt Leipzig) geförderten Vorhabens (WASSERSTOFF SCOUT Leipzig) auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der HYPOS-Kompass dient ausschließlich der orientierenden Darstellung genehmigungsrelevanter Aspekte im Kontext von Wasserstoffprojekten. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen dieses Leitfadens bereitgestellten Informationen wird keine Haftung übernommen. Die Verantwortung für die rechtliche Bewertung und Umsetzung verbleibt bei den jeweiligen Projektverantwortlichen
Unser Weiterbildungsangebot ist ab dem 27.11.2025 wieder aufrufbar.
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